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Die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Zürich verleiht die Würde eines Doktors ehrenhalber an Herrn Dr. iur. Daniel Steck, alt Oberrichter, in Anerkennung seines jahrzehntelangen Engagements in Praxis, Lehre und Forschung des schweizerischen Familien- und Familienverfahrensrechts, mit einer Vielzahl grundlegender Publikationen, seiner Expertentätigkeit für Bund und Kantone, sein gewissenhaftes Engagement mit Einsatz sowohl für die Belange der Praxis wie auch die menschlichen Anliegen der Verfahrensbeteiligten.
Daniel Steck wurde 1938 in Gurzelen geboren, hatte in Zürich studiert und dort 1972 bei Meier-Hayoz eine in güter- und erbrechtlichen Belangen noch heute von der Praxis herangezogene Dissertation zu «Wertänderungen am Nachlass und Pflichtteilsrecht» berufsbegleitend verfasst – denn er war damals bereits Vizepräsident am Bezirksgericht Uster.
Nach fast zwanzigjähriger Tätigkeit als Gerichtsschreiber und Bezirksrichter, Abteilungsvorsitzender und ab 1978 als Präsident des Bezirksgerichtes Uster wurde Daniel Steck Anfang 1988 zum Oberrichter gewählt, stieg auf aus der erstinstanzlichen «Niederwildjagd», wie er seine Tätigkeit in einer biografischen Anmerkung selbst umrissen hatte. Während seiner ganzen Amtszeit war er an der I. Zivilkammer tätig und war damit – zusammen mit Dr. h.c. Verena Bräm – der erste eigentliche Zürcher Familienrichter, ohne dass es diese Funktion explizit gegeben hatte. Ab 1990 präsidierte er zusätzlich das damals noch dem Obergericht angegliederte Versicherungsgericht. Seine Wahl in richterliche Funktionen war insofern bemerkenswert, als Daniel Steck parteilos war und für den damaligen Landesring Richterämter besetzen konnte. 2001 trat er mit Ablauf der Amtsperiode in den Ruhestand.
Daniel Steck war zudem auf dem Gebiet des Familien- und Eherechts über Jahrzehnte intensiv und sehr erfolgreich in der Weiterbildung wie auch in Lehre und Wissenschaft tätig. Er hatte sowohl die Einführung des Ehewirkungs- und Güterrechts, des Scheidungsrechts aus dem Jahr 2000 und zuletzt – auch im Auftrag des Bundes und einer Vielzahl von Kantonen – des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts begleitet. Seit seinem Rücktritt als Oberrichter hat sich seine Tätigkeit in diesem Bereich nahezu zu einem Vollpensum entwickelt, und für zahlreiche Behörden ist er zum unverzichtbaren Ratgeber geworden.
Nebst einer Vielzahl von Kommentierungen in den einschlägigen, qualifizierten Kommentarreihen hatte Daniel Steck Mitte der 90er-Jahre in erster Linie mit der gänzlichen, umfassenden Neubearbeitung des «Hinderling» das massgebliche Handbuch des Scheidungsrechts vorgelegt, welches in seiner offenen, gleichermassen gründlich-besonnenen wie fortschrittlichen Grundhaltung die Überleitung der Praxis ins neue Recht begleitet hatte. Von seiner Publikationen ist nebst dieser Neubearbeitung des «Hinderling» und seinen weiteren familienrechtlichen Veröffentlichungen insbesondere seine umfassende Vorbereitungsarbeit im Vorfeld der Kindes- und Erwachsenenschutzgesetzgebung zu nennen. Letztere umfasst Vorarbeiten für die Einführungsgesetzgebung im Allgemeinen und das Verfahrensrecht in einer Vielzahl der deutschschweizerischen Kantone, inklusive in seinem Wohn- und Arbeitskanton Zürich, sowie den politisch gescheiterten Entwurf eines Verfahrensgesetzes des Bundes für diesen Bereich und zahlreiche Gutachten zu Einzelfragen