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Die UZH gehört zu den international führenden Institutionen im Bereich der Lebenswissenschaften. Die Erkenntnisse, die aus diesem rasch wachsenden Bereich der Wissenschaft resultieren, sind gesellschaftlich und ökonomisch von grossem Nutzen. Die Bedeutung des Forschungsplatzes Zürich wird wesentlich geprägt durch die Integration der Erkenntnisse verschiedener Disziplinen, die von Untersuchungen auf der Ebene von Molekülen bis zu Erhebungen in ganzen Populationen reichen. Jede Forschungsrichtung hat ihre eigenen Methoden, die stets weiterentwickelt werden und immer wieder neue Untersuchungen mit neuen Fragestellungen ermöglichen. Versuche an lebenden Tieren sind in vielen Forschungsbereichen essenziell.
Die ursprüngliche «Policy der Universität Zürich zur tierexperimentellen Forschung» basiert auf dem entsprechenden Papier1 der CRUS (Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten) und wurde am 3. Oktober 2013 von der Universitätsleitung in Kraft gesetzt. Nach einer Revision (am 2. Februar 2021) wurde die Policy aufgrund einer Vernehmlassung nochmals angepasst und in der vorliegenden Fassung am 16. November 2021 von der Universitätsleitung verabschiedet.
Die in der Forschung mit Tieren tätigen Mitarbeitenden der UZH, wie auch ihre Vorgesetzten und Leitungsorgane, verpflichten sich zu folgenden strategischen Grundsätzen in der Forschung mit Tieren:
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1 Grundsätze der CRUS zur tierexperimentellen Forschung
2 Tierschutzgesetzgebung (vgl. Fussnote 3) sowie «Ethische Grundsätze und Richtlinien für Tierversuche», Akademien der Wissenschaften Schweiz (2005).
3 Die 3R (replace, reduce, refine) beziehen sich auf ein von William Russel & Rex Burch (Principles of Humane Experimental Technique, 1959) entwickeltes und heute international anerkanntes Konzept, das bei der Planung eines Tierversuches gemäss der Tierschutzgesetzgebung (z.B. Art. 137 TSchV) zu berücksichtigen ist.
Es gelten die nachstehenden Richtlinien zur Umsetzung der strategischen Grundsätze zur Forschung mit Tieren:
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4 3R Kompetenzzentrum Schweiz
5 Art. 129a TSchV
6 Standardarbeitsanweisungen (Standard Operating Procedures)
7 PREPARE: guidelines for planning animal research and testing
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8 Basler Deklaration
9 swissuniversities: Scientific integrity as a central pillar of academic values;
Akademien der Wissenschaften Schweiz: Wissenschaftliche Integrität,
Code of conduct for scientific integrity (2021)(Chapter 3.2, p. 15.)
ALLEA: The European Code of Conduct for Research Integrity (2017)
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10 ARRIVE guidelines
11 Open Science / Open Data Policy
Die UZH verpflichtet sich zur Einhaltung hoher ethischer Grundsätze bei Versuchen mit Tieren, unabhängig davon, ob diese in der Schweiz oder im Ausland durchgeführt werden.
Diese Policy definiert den Rahmen für die Durchführung von Tierversuchen (im Sinne von Art. 112 TSchV12) im Ausland durch Forschende der UZH. Kooperationen sollen nicht eingeschränkt werden, unter der Voraussetzung, dass die ethischen Grundsätze der anderen Institution den Standards der UZH entsprechen.
Während in der Schweiz durchgeführte Tierversuche von der zuständigen kantonalen Tierversuchskommission sowie von kantonalen Behörden beurteilt werden, gibt es für im Ausland durchgeführte Tierversuche nicht immer eine gleichwertige Beurteilung und ethische Bewertung. Es ist jedoch die Auffassung der UZH und anderer Institutionen in der Schweiz, dass ihre Forschenden nicht an Tierversuchen im Ausland teilnehmen sollten, wenn diese Versuche aus ethischen Gründen in der Schweiz nicht durchgeführt werden könnten oder sollten. Die Forschenden der UZH, die Tierversuche im Ausland planen und durchführen, stellen daher sicher, dass im Rahmen des von ihnen durchgeführten Projekts die Grundsätze der vorliegenden Policy, die ethischen Grundsätze des Landes, in dem die Forschung durchgeführt wird, sowie das Nagoya-Protokoll13 befolgt werden.
Vor Beginn der Forschung mit Tieren im Ausland informieren die verantwortlichen Forschenden die Abteilung Tierwohl und 3R über das geplante Projekt.
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12 Art. 112 TSchV
13 Nagoya-Protokoll
Die UZH und ihre Mitarbeitenden vertreten ihre Position bezüglich Forschung mit Tieren in einem offenen Dialog mit den politischen Entscheidungsträgern, mit den Vollzugsbehörden und auch mit der Öffentlichkeit. Grundlage dafür bildet das Kommunikationskonzept «Forschung mit Tieren» der UZH sowie das darin enthaltene Positionspapier14 und die Kernbotschaften. Die UZH tritt einer national und international anerkannten Transparenzinitiative zum Thema Tierversuche bei.
Die UZH sorgt dafür, dass ihre Mitarbeitenden für die Komplexität der experimentellen Forschung mit Tieren sensibilisiert werden und sich der unterschiedlichen Bewertungen von Tierversuchen in der Gesellschaft bewusst sind. Sie fördert damit eine differenzierte und auf Fakten basierende Meinungsbildung.
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14 UZH-Positionspapier «Forschung mit Tieren»