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Die Universität Zürich (UZH) ist der Förderung von Chancengleichheit und Inklusion verpflichtet und bekennt sich uneingeschränkt dazu. Die UZH ist sich den Herausforderungen bewusst, mit denen die Angehörigen der Universität mit Behinderungen konfrontiert sind. Die UZH setzt sich dafür ein, dass alle Studierenden und Mitarbeitenden, unabhängig von ihren individuellen Voraussetzungen, gleiche Chancen haben und die bestmögliche Ausbildung erhalten.
Barrieren an der UZH werden nach dem Prinzip des «Universal Design for Learning» systematisch abgebaut. Mit dem Nachteilsausgleich (NTA) gewähren wir angemessene und individuelle Vorkehrungen in Bezug auf die Studien- und Prüfungsbedingungen. Die Verpflichtung zur Barrierefreiheit erstreckt sich auch auf die Arbeitsbedingungen für Mitarbeitende. Die UZH bietet ihnen ein barrierefreies Arbeitsumfeld an, indem Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen an ihre konkreten Bedürfnisse angepasst werden. Zudem stehen auch für Mitarbeitende sowie für Vorgesetzte, die im Kontext von Behinderung oder chronischer Krankheit führen und/oder arbeiten, Beratungsangebote zur Verfügung.
In allen Bereichen strebt die UZH kontinuierliche und messbare Verbesserungen an.
Bereits umgesetzt hat die UZH eine Reihe von Massnahmen und Projekte im Sinne der UNO-Behindertenrechtskonvention wie folgt:
Die praktische Umsetzung und das aktive Leben von Inklusion ist eine Querschnittsaufgabe, an der verschiedene Einheiten der Universität beteiligt sind. Beim Nachteilsausgleich etwa evaluiert die Fachstelle Studium und Behinderung (FSB) gemeinsam mit den Betroffenen Barrieren und empfiehlt konkrete Massnahmen für die Fakultäten. Auch bei der Gewährung des Nachteilsausgleichs müssen die zentralen inhaltlichen Anforderungen einer Ausbildung/Prüfung erfüllt werden.
Seit einigen Jahren steigt die Zahl der Anträge für Nachteilsausgleiche kontinuierlich. An der Philosophischen Fakultät haben sie sich seit dem Herbstsemester 2019 z.B. fast verdreifacht; dies mit entsprechendem zusätzlichen Ressourcenbedarf. Dennoch konnten im Frühlingssemester 2023 knapp 90% der Anträge an der Philosophischen Fakultät innerhalb der vorgesehenen Frist von sechs Wochen bearbeitet werden. Zudem wurden alle fristgerecht eingereichten Anträge für einen Nachteilsausgleich genehmigt.
Zu den von der Fachstelle Studium und Behinderung empfohlenen individuellen NTA-Massnahmen zählen auch Podcasts. Ihre Wirksamkeit wurde in der Studie «Studium und Behinderung an der UZH» bestätigt: 64% der befragten Personen gaben an, dass digitale Lehrformate (inkl. Podcasts) den barrierefreien Zugang zum Studium erleichtern. Die UZH ist bestrebt, solche digitale Lehrformate zu fördern und zugleich die Persönlichkeitsrechte der Dozierenden und das Selbstverständnis der UZH als Präsenzuniversität zu wahren.
Die UZH hat das Projekt «UZH Accessible» (bisher «Hindernisfreie UZH») zu einem strategischen Projekt der Universitätsleitung aufgewertet. Ab Januar 2024 werden bestehende Barrieren in den Bereichen Bau und Infrastruktur, Technologie und Lehrmittel sowie Organisation und Kultur schrittweise er- und behoben. Direktbetroffene Studierende und Mitarbeitende sowie die zuständigen Einheiten werden in die Definition und Priorisierung der Massnahmen direkt miteingebunden.
Die UZH hat die Fachstelle Studium und Behinderung mit zusätzlichem Personal ausgestattet, damit sie ihre Beratungskapazitäten erweitern kann. Insbesondere wird auch der bereits bestehende Assistenzdienst ausgebaut.
Ab Sommer 2024 wird zudem die Abteilung für «Gleichstellung & Diversität» um einen expliziten Auftrag zu Inklusion von Menschen mit Behinderungen erweitert.
Mitte März 2024 lud die UZH im Namen des Rektors zu einer öffentlichen Podiumsdiskussion und informierte über den aktuellen Stand, über die ergriffenen Sofortmassnahmen und über die mittel- und langfristigen Entwicklungsperspektiven in der Gleichstellung sowie der Inklusion von Menschen mit Behinderungen.
Bericht auf UZH News: Barrierefrei studieren
Die UZH setzt ihr inklusives Bildungsumfeld kontinuierlich um, insbesondere um den Bedürfnissen von Menschen mit Behinderungen aller Art gerecht zu werden. Mit einem gemeinsamen Engagement bilden wir eine Universität, an der sich alle Mitarbeitenden und Studierenden willkommen und unterstützt fühlen.
Michael Schaepman
Rektor der Universität Zürich
UZH Fachstelle Studium und Behinderung
www.swissuniability.ch – Hochschulübergreifendes Schweizer Netzwerk Studium und Behinderung
Swiss Digital Skills Academy
Leitfaden für barrierefreies Lehren und Forschen an der Hochschule
Bericht «Studium und Behinderung an der UZH»
Diversity Policy der UZH
Benjamin Börner, Abteilung Equality, Diversity, Inclusion (EDI):
benjamin.boerner@edi.uzh.ch