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Gleichstellung für Menschen mit Behinderungen an der Universität Zürich

Die Universität Zürich (UZH) ist der Förderung von Chancengleichheit und Inklusion verpflichtet und bekennt sich uneingeschränkt dazu. Die UZH ist sich den Herausforderungen bewusst, mit denen die Angehörigen der Universität mit Behinderungen konfrontiert sind. Die UZH setzt sich dafür ein, dass alle Studierenden und Mitarbeitenden, unabhängig von ihren individuellen Voraussetzungen, gleiche Chancen haben und die bestmögliche Ausbildung erhalten.

Barrieren an der UZH werden nach dem Prinzip des «Universal Design for Learning» systematisch abgebaut. Mit dem Nachteilsausgleich (NTA) gewähren wir angemessene und individuelle Vorkehrungen in Bezug auf die Studien- und Prüfungsbedingungen. Die Verpflichtung zur Barrierefreiheit erstreckt sich auch auf die Arbeitsbedingungen für Mitarbeitende. Die UZH bietet ihnen ein barrierefreies Arbeitsumfeld an, indem Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen an ihre konkreten Bedürfnisse angepasst werden. Zudem stehen auch für Mitarbeitende sowie für Vorgesetzte, die im Kontext von Behinderung oder chronischer Krankheit führen und/oder arbeiten, Beratungsangebote zur Verfügung.

In allen Bereichen strebt die UZH kontinuierliche und messbare Verbesserungen an.

Bereits umgesetzt hat die UZH eine Reihe von Massnahmen und Projekte im Sinne der UNO-Behindertenrechtskonvention wie folgt:

  • Einrichtung einer Fachstelle Studium und Behinderung (FSB) im Jahr 1976: Sie hat den gesetzlichen Auftrag, die UZH in Fragen der Behindertengleichstellung zu beraten.
  • Vorprojekt «Hindernisfreie UZH» im Jahr 2020 mit dem Ziel, den Handlungsbedarf in den Bereichen Bau, Technologie sowie Organisation und Kultur besser abzuschätzen zu können
  • Forschungsprojekt «Lehren und Forschen an der Hochschule – barrierefrei!» von 2018 bis 2021 mit dem Ziel, die Barrierefreiheit für Dozierende und Forschende zu verbessern
  • Seit 2022 läuft das Forschungsprojekt «Lehrveranstaltungen für alle – Barrierefreier Unterricht an Hochschulen».
  • Am Projekt «Swiss Digital Skills Academy» zusammen mit diversen Hochschulen beteiligt sich die UZH am Arbeitspaket «Provide Access for All».
  • Ansiedlung des Swiss Center for Disability Research an der UZH
  • Die UZH bekennt sich mit ihrer Diversity Policy seit 2018 zu Inklusion als Wert.
  • Inklusion ist auch Teil der UZH Führungsgrundsätze: Führungsverantwortliche fördern Gleichstellung, Chancengleichheit und Inklusion. Sie berücksichtigen die Vielfalt der Lebenslagen und -phasen ihrer Mitarbeitenden sowie die daraus resultierenden Anforderungen an die Vereinbarkeit von Familie, Privatleben und Beruf.

Inklusion ist eine Querschnittsaufgabe für alle

Die praktische Umsetzung und das aktive Leben von Inklusion ist eine Querschnittsaufgabe, an der verschiedene Einheiten der Universität beteiligt sind. Beim Nachteilsausgleich etwa evaluiert die Fachstelle Studium und Behinderung (FSB) gemeinsam mit den Betroffenen Barrieren und empfiehlt konkrete Massnahmen für die Fakultäten. Auch bei der Gewährung des Nachteilsausgleichs müssen die zentralen inhaltlichen Anforderungen einer Ausbildung/Prüfung erfüllt werden.

Seit einigen Jahren steigt die Zahl der Anträge für Nachteilsausgleiche kontinuierlich. An der Philosophischen Fakultät haben sie sich seit dem Herbstsemester 2019 z.B. fast verdreifacht; dies mit entsprechendem zusätzlichen Ressourcenbedarf. Dennoch konnten im Frühlingssemester 2023 knapp 90% der Anträge an der Philosophischen Fakultät innerhalb der vorgesehenen Frist von sechs Wochen bearbeitet werden. Zudem wurden alle fristgerecht eingereichten Anträge für einen Nachteilsausgleich genehmigt.

Zu den von der Fachstelle Studium und Behinderung empfohlenen individuellen NTA-Massnahmen zählen auch Podcasts. Ihre Wirksamkeit wurde in der Studie «Studium und Behinderung an der UZH» bestätigt: 64% der befragten Personen gaben an, dass digitale Lehrformate (inkl. Podcasts) den barrierefreien Zugang zum Studium erleichtern. Die UZH ist bestrebt, solche digitale Lehrformate zu fördern und zugleich die Persönlichkeitsrechte der Dozierenden und das Selbstverständnis der UZH als Präsenzuniversität zu wahren.

Stetiger Ausbau der Dienste

Die UZH hat das Projekt «UZH Accessible» (bisher «Hindernisfreie UZH») zu einem strategischen Projekt der Universitätsleitung aufgewertet. Ab Januar 2024 werden bestehende Barrieren in den Bereichen Bau und Infrastruktur, Technologie und Lehrmittel sowie Organisation und Kultur schrittweise er- und behoben. Direktbetroffene Studierende und Mitarbeitende sowie die zuständigen Einheiten werden in die Definition und Priorisierung der Massnahmen direkt miteingebunden.

Die UZH hat die Fachstelle Studium und Behinderung mit zusätzlichem Personal ausgestattet, damit sie ihre Beratungskapazitäten erweitern kann. Insbesondere wird auch der bereits bestehende Assistenzdienst ausgebaut.

Ab Sommer 2024 wird zudem die Abteilung für «Gleichstellung & Diversität» um einen expliziten Auftrag zu Inklusion von Menschen mit Behinderungen erweitert.

Studieren und Arbeiten mit Behinderung

Mitte März 2024 lud die UZH im Namen des Rektors zu einer öffentlichen Podiums­diskussion und informierte über den aktuellen Stand, über die ergriffenen Sofort­massnahmen und über die mittel- und lang­fristigen Entwick­lungs­perspek­tiven in der Gleichstellung sowie der Inklusion von Menschen mit Behinderungen.
Bericht auf UZH News: Barrierefrei studieren

Die UZH setzt ihr inklusives Bildungsumfeld kontinuierlich um, insbesondere um den Bedürfnissen von Menschen mit Behinderungen aller Art gerecht zu werden. Mit einem gemeinsamen Engagement bilden wir eine Universität, an der sich alle Mitarbeitenden und Studierenden willkommen und unterstützt fühlen.

Michael Schaepman
Rektor der Universität Zürich

Kontakt

Benjamin Börner, Abteilung Equality, Diversity, Inclusion (EDI):
benjamin.boerner@edi.uzh.ch