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Wer im Rahmen des Studiengangs «Lehrdiplom für Maturitätsschulen» oder des Studiengangs «Erweiterungsdiplom über ein zusätzliches Unterrichtsfach» das Zertifikat für die Berufspädagogische Zusatzqualifikation noch nicht erworben hat, kann mit dem Studiengang «Berufspädagogische Zusatzqualifikation» die dafür erforderlichen Module nachträglich absolvieren.
Die Zulassung zum Studiengang «Berufspädagogische Zusatzqualifikation» setzt ein EDK-anerkanntes Lehrdiplom für Maturitätsschulen oder ein EDK-anerkanntes Erweiterungsdiplom über ein Unterrichtsfach voraus, das an Berufsfach- oder Berufsmaturitätsschulen angeboten wird.