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Anstellungsbedingungen

Grundsätze der Universität Zürich

Die Grundsätze der Universität Zürich umfassen unter anderem die Werte der Freiheit von Forschung und Lehre, der Vielfalt, der Verantwortung, der Integrität und des Respekts. Diese Grundsätze dienen als Leitlinien für das Verhalten und die Interaktionen innerhalb der Universitätsgemeinschaft und sollen eine offene, respektvolle und produktive Arbeitsumgebung fördern.
Gundsätze der UZH

Arbeitszeit

Die Universität Zürich bietet Voll- und Teilzeitarbeitsmodelle mit flexiblen Arbeitszeiten. Bei einer Anstellung mit einem Beschäftigungsgrad von 100% beträgt die Arbeitszeit in der Regel 42 Stunden pro Woche bzw. 8 Stunden 24 Minuten pro Tag. Abweichungen für besondere Berufsgruppen sind gesondert geregelt.

Wer über das vorgegebene Pensum hinaus arbeitet, kann den positiven Mehrstundensaldo in Form von zusätzlichen Frei-Tagen zu insgesamt höchstens 15 ganzen Arbeitstagen pro Kalenderjahr kompensieren.

Ferien

Die Mitarbeitenden haben den folgenden Ferienanspruch pro Kalenderjahr:

Bis und mit dem Kalenderjahr, in dem sie das 20. Altersjahr vollenden, sowie als Lernende

27 Tage

Vom Beginn des Kalenderjahres an, in dem sie das 21. Altersjahr vollenden

25 Tage

Vom Beginn des Kalenderjahres an, in dem sie das 50. Altersjahr vollenden

27 Tage

Vom Beginn des Kalenderjahres an, in dem sie das 60. Altersjahr vollenden

32 Tage

Gesetzliche Grundlagen

Das Arbeitsverhältnis richtet sich nach dem Personalgesetz des Kantons Zürich (PG), der zugehörigen Personalverordnung (PVO) und der Vollzugsverordnung (VVO) sowie nach der Personalverordnung der Universität Zürich (PVO-UZH). Für privatrechtliche Anstellungen gilt das Obligationenrecht (OR).

Personalverordnung UZH (PVO-UZH)
Personalgesetz Kanton Zürich (PG)
Personalverordnung Kanton Zürich (PVO) 
Vollzugsverordnung zum Personalgesetz Kanton Zürich (VVO)
Obligationenrecht (OR)

Vergütung

Die Vergütung unserer Mitarbeitenden basiert auf dem Lohnsystem des Kantons für öffentlich-rechtliche Anstellungen. Die individuelle Lohnbestimmung erfolgt unter Berücksichtigung der Funktion und der Berufserfahrung. Für wissenschaftliche Funktionen und Ansätze der Lehrpersonen gelten fixe Einreihungsrichtlinien.

Lohnsystem des Kantons Zürich
Einreihungsrichtlinien für wissenschaftliche Funktionen der UZH
Ansätze der Lehrauftragsentschädigungen der UZH (PDF, 26 KB)

Lohngleichheitsanalyse an der Universität Zürich

Im Jahr 2023 hat die Universität Zürich eine Lohngleichheitsanalyse durchgeführt. Die Details dazu finden Sie hier:

UZH Lohngleichheitsanalyse 2023

Versicherungen

Wir versichern unsere Mitarbeitenden bei der Personalvorsorge des Kantons Zürich (BVK). Inhabende von Qualifikationsstellen, Hilfsassistierende, Assistenz- und Oberärztinnen sowie Assistenz- und Oberärzte werden bei der Vorsorgestiftung Verband Schweizerischer Assistenz- und Oberärztinnen und -ärzte (VSAO) versichert.

Personalvorsorge des Kantons Zürich (BVK)
Vorsorgestiftung VSAO