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Ehrenpromotion 2018 der Rechtswissenschaftlichen Fakultät

Dr. Claudia Kaufmann

Claudia Kaufmann

Die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Zürich verleiht die Würde einer Doktorin ehrenhalber an Frau Dr. Claudia Kaufmann in Anerkennung ihres langjährigen Einsatzes für Fragen der Gleichstellung und Nichtdiskriminierung durch wissenschaftliche Beiträge und durch die Umsetzung von Wissenschafts- und Forschungsergebnissen in Gesetzgebung und Vollzug.

Frau Dr. iur. Claudia Kaufmann wurde 1956 in Basel geboren und promovierte an der Universität Basel 1984 mit der Dissertation «Die Gleichstellung von Frau und Mann in der Familie gemäss Art. 4 Abs. 2 Bundesverfassung».

1985–2003 war Claudia Kaufmann in der Bundesverwaltung tätig, unter anderem als erste Leiterin des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann (1988–93), als Stellvertretende Generalsekretärin und Leiterin des Rechtsdienstes des Eidgenössischen Departements des lnnern EDI (1993–95) sowie als Generalsekretärin des EDI (1996–2003). Sie war jeweils die erste Frau, die solche Leitungspositionen in der Bundesverwaltung innehatte.

2003 war Claudia Kaufmann Fellow am Wissenschaftskolleg Berlin (Thema: «Förderungsmassnahmen: Geeignete Instrumente zur Durchsetzung der Menschenrechte?»). 2011 wurde ihr zusammen mit Dick Marty der «Nanny und Erich Fischhof-Preis» für ihren Einsatz gegen Rassismus und gegen Diskriminierung jeglicher Art verliehen.

Aufgrund ihrer wissenschaftlichen und beruflichen Tätigkeit sowie aufgrund ihrer gelebten Berufslaufbahn ist Claudia Kaufmann eine Pionierin in Gleichstellungsfragen. Sie ist ebenfalls eine wissenschaftlich hoch versierte Praktikerin. Als Generalsekretärin des EDI hat sie sich – neben der politischen Arbeit – in erster Linie mit der Umsetzung von Wissenschafts- und Forschungsergebnissen in Gesetzgebung und Vollzug beschäftigt. Dies in unterschiedlichsten Themen, aber regelmässig unter Einbezug von Erkenntnissen der relevanten Wissenschaftsbereiche.

Hervorzuheben sind neben sozialrechtlichen und gesundheitspolitischen Themen wie etwa der kontrollierten Heroinabgabe vor allem die Umsetzung der verfassungsrechtlichen Vorgaben zur Gleichstellung von Mann und Frau sowie zur Gleichstellung und Förderung von Menschen mit Behinderungen.

Ihr integratives Engagement für Rechtsstaatlichkeit und Fairness zeichnet Claudia Kaufmann auch in ihrer Tätigkeit seit 2004 als Ombudsfrau der Stadt Zürich aus. Als eine der Ersten in der Schweiz hat sie die Polizeibehörden auf das Problem des diskriminierenden Profilings aufmerksam gemacht oder die Verwaltungsbehörden auf die Bedeutung der Sprache im Umgang mit der Bevölkerung hingewiesen und gemeinsam mit den Behörden rechtsstaatskonforme Vorgehensweisen entwickelt.

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